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Mein Wunschhelm und die Sache mit der ECE-Norm

Mich hat es letztens etwas stutzig gemacht, dass es meinen Wunschhelm nur in Amerika gibt. Darum habe ich mal bei HJC nachgefragt, was wirklich Sache ist – Das kam als antwort auf meine Frage:

Hallo Herr Engler,

die HJC Helme, die in den USA vertrieben werden, sind DOT und SNELL geprüft,
aber nicht nach der ECE-22. Das heißt, dass Sie derzeit noch mit diesen
Helmen in Deutschland fahren dürften, aber nicht mehr in Ländern, in denen
das Tragen von Ece-geprüften Helmen vorgeschrieben ist, z.B. Italien.

Freundliche Grüße

Kurzinfo zur aktuellen ECE-22.05 Norm:

Die ECE–Norm ist eine europäische Verordnung nach deren Richtlinien  Helme für  motorisierte Zweiräder hergestellt werden müssen. Um diese in Deutschland wirksam werden zu lassen bedarf es einer Verordnung in unserer Straßenverkehrsordnung. Anfang 1990 wurde diese Tragepflicht im Paragraph 21 a der Straßenverkehrsordnung festgelegt. Nachdem man sich über die Form und Anbringung der ECE Etikette nicht einigen konnte, wurde nach kurzer Zeit eine Ausnahmeregelung in Kraft gesetzt, die das Tragen eines Helmes vorschreibt, der sich nach den Vorgaben der ECE Norm richtet. Diese Ausnahmeregelung gilt jedoch nur in Deutschland, in Österreich und den anderen Nachbarstaaten wird die Einhaltung der ECE Norm gelegentlich kontrolliert.

Die ECE-Norm legt folgende Kriterien bei der Prüfung fest:

  • Größe und Form der Dämpfungsschale,
  • chemische Resistenz der Außenschale,
  • Stoßdämpfungswerte an einzelnen Punkten durch den Falltest,
  • Abstreiftest vor allem bei den kleinen Größen,
  • Belastbarkeit des Kinnriemen und die Absicherung des Kinnriemen.
  • Belastbarkeit des Kinnriemenverschlusses,
  • Größe des Sichtfeldes,
  • Durchdringungswiderstand des Visiers, Tönung des Visiers

Bei der Prüfung nach ECE 05 gelten zusätzlich noch:

  • Senkung der z.Z. gültigen Grenzwerte für Kopfverzögerung und HIC ( Head Injury Criterion ) um 10%. Damit wird die Kollisionsgeschwindigkeit zwischen Kopf und Anprallobjekt höher angesetzt, wodurch eine höhere Sicherheitsreserve geschaffen wird,
  • Kinnaufschlag, Prüfung der Kinnteildämpfung,
  • Messung der Rotationsbeschleunigung ( Außenschale ),
  • Visiertönung, bis zu 50 % Tönung: ausschließlich Tagesnutzung mit Kennzeichnungspflicht,
  • das ECE – Etikett muß mit Klarsichtfolie übernäht werden,
  • Kinnriemensicherung wie bisher, jedoch nicht für TRIAL- Helme

Autor: Sebastian Engler

Ich interessiere mich für die Fashion- & Portraitfotografie und betrachte die Welt gerne aus einen anderen Winkel. Neben meiner fotografischen Leidenschaft studiere ich Informatik und fahre sehr gerne Motorrad.

2 Kommentare

  1. Immer diese Bürokratie. Nein, es kann nicht nur eine genormte Norm geben, es müssen natürlich ganz viele verschiedene her. Und die EU, die das ganze für alle europäischen Staaten eigentlich noch vereinfachen sollte, verkompliziert das ganze dann natürlich gerne auch noch.

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